
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND REGELN
- Wir bitten Sie, spätestens 30 Minuten vor Abfahrt bei der Station zu sein!
- Das Rauchen im Bus ist strengstens untersagt!
- Bei verursachten Schäden am Transportmittel, trägt der Reisende eigene Verantwortung!
- Das befördernde Unternehmen trägt keinerlei Verantwortung bei Schwierigkeiten am Grenzübergang verursacht durch Reispässen oder Visa!
- Das befördernde Unternehmen trägt keinerlei Verantwortung für Verspätungen aus objektiven Gründen!
- Fahrkarten
- Die Fahrkarten sind persönlich und können nicht weitergegeben werden!
- Jeder Reisende ist verpflichtet, die Fahrkarte bis zum Ende der Reise aufzubewahren!
- Verlorene oder gestohlene Fahrkarten werden nicht ersetzt!
- Bei einer erworbenen Fahrkarte, muss das Reisedatum bis zu 2 Tagen vor der Abfahrt bestätigt werden!
- Bei Fahrkarten in beide Richtungen mit offenem Rückreisedatum, muss die Reservierung für die Rückfahrt rechtzeitig erfolgen, ansonsten können nur bis dahin nicht vergebene Sitzplätze vergeben werden!
- Fahrkarten in beide Richtungen sind spätestens 180 Tage nach der ersten Fahrt einzulösen!
- Fahrkarten in beide Richtungen können auch mit einem offenen Rückreisedatum sein!
- 1. Änderung des Reisedatums
- - Bei Änderung des Reisedatums muss eine bestimmte Gebühr bezahlt werden.
- - Eine Änderung des Reisedatums kann bis zu 24 Stunden vor Abreise durchgeführt werden.
- 2. Entschädigungen bei Annullierungen (Verzicht der Reise).
- Am Tag der Reise und danach, wird der Wert der Reise nicht ersetzt.
- 2.1. Entschädigungen bei Annullierungen von Fahrkarten in eine Richtung.
- - Bei mehr als 2 Tagen vor dem Tag der Abreise, werden 10 % des Fahrkartenpreises als Entschädigung einbehalten.
- - Bei weniger als 2 Tagen vor dem Tag der Abreise, werden 50 % des Fahrkartenpreises als Entschädigung einbehalten.
- 2.2. Entschädigungen bei Annullierungen von Fahrkarten in beide Richtungen.
- 2.2.1. Bis zur Fahrt in die erste Richtung, gelten dieselben Bedingungen für Entschädigungen, wie bei Fahrkarten in eine Richtung.
- 2.2.2. Nachdem die Reise in die eine Richtung stattgefunden hat, wird die Differenz zwischen dem Fahrkartenpreis in beide Richtungen und dem Fahrkartenpreis in eine Richtung wiederhergestellt, wenn:
- - Bei bekanntgegebenem Rückreisedatum und mehr als 2 Tagen vor dem ersten Abreisedatum, werden 10 % der Differenz zwischen dem Fahrkartenpreis in beide Richtungen und dem Fahrkartenpreis in eine Richtung einbehalten.
- - Bei bekanntgegebenem Rückreisedatum und bei weniger als 2 Tagen vor dem ersten Abreisedatum, werden 50 % der Differenz zwischen dem Fahrkartenpreis in beide Richtungen und dem Fahrkartenpreis in eine Richtung einbehalten.
- - Bei nicht bekanntgegebenem Rückreisedatum, werden 10 % der Differenz zwischen dem Fahrkartenpreis in beide Richtungen und dem Fahrkartenpreis in eine Richtung einbehalten.
- Gepäck
- Das befördernde Unternehmen trägt für verlorene oder gestohlene Gepäckstücke vor dem Einsteigen und nach der Übergabe an die Reisenden keinerlei Verantwortung!
- Handelswaren und Gegenstände, die eine Bearbeitung am Grenzübergang erfordern, werden nicht befördert!
- Nicht begleitetes Gepäck (Gepäck ohne Reisenden) wird nicht befördert!
- Pro Person werden ein Koffer und ein Handgepäckstück befördert!
- Jedes zusätzliche Gepäckstück wird zu einem bestimmten Tarif befördert!
- 1. Handgepäck:
- ist Gepäck, das der Reisende mit sich an Bord des Busses mitnehmen darf.
- Sein Gewicht darf nicht 5 kg überschreiten, und seine Maße dürfen nicht über 50/30/15 cm sein.
- 2. Koffer:
- ist Gepäck, das im Gepäckraum des Busses untergebracht wird.
- Die Summe seiner Maße (Länge, Breite und Höhe) dürfen nicht 160 cm überschreiten.
- Haustiere
- 3.1. Hunde
- 3. Es ist verpflichtend, unabhängig von der Größe des Hundes, dass der Besitzer beim Einsteigen einen Maulkorb und eine Hundeleine mitnehmen muss. Beim Fehlen dieser Utensilien wird das Tier nicht an Bord zugelassen, unabhängig ob es eine Fahrkarte besitzt.
- 1.1. Große Hunde
- Der Besitzer muss für den Hund eine Fahrkarte im Wert von 50 % des Normalpreises kaufen.
- 1.2. Kleine Hunde, die einen Sitzplatz nützen.
- Falls der Besitzer möchte, dass der Hund den Platz daneben nützt, muss er eine Fahrkarte im Wert von 50 % des Normalpreises kaufen.
- 1.3. Kleine Hunde, die keinen Sitzplatz nützen.
- Der Besitzer muss eine Fahrkarte zu einem gegebenen Tarif kaufen. Unter „keinen Sitzplatz nützen“ wird verstanden, dass der Hund auf dem Schoß des Besitzers Platz nimmt und dabei den Sitznachbarn nicht stört. Außerdem kann der Hund in einem Hundekäfig oder in einer speziellen Hundetasche unter dem Sitz des Besitzers gehalten werden.
- 2. Katzen
- Es ist verpflichtend, dass die Katzen in einem Käfig oder in einer speziellen Transporttasche für Katzen befördert werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Katze nicht an Bord zugelassen.
- 2.1. Katzen, die einen Sitzplatz nützen.
- Falls der Besitzer den Platz daneben für seine Katze nützen möchte, muss er eine Fahrkarte im Wert von 50 % des Normalpreises kaufen.
- 2.2. Katzen, die keinen Sitzplatz nützen.
- Der Besitzer muss eine Fahrkarte zu einem gegebenen Tarif kaufen. Unter „keinen Sitzplatz nützen“ wird verstanden, dass sich der Käfig oder die spezielle Tasche auf dem Schoß des Besitzers oder unter dessen Sitzplatz befindet, sodass der Sitznachbar dadurch nicht gestört wird.
Zusätzliche Informationen und Erklärungen können Sie in unseren Büros oder in denen unserer Partner finden.